Das Wichtigste in Kürze
- Verständlich ist Pflicht, die Muttersprache nicht. Unterweisung und Betriebsanweisung müssen in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache erfolgen.
- Unterlagen zum Selbststudium reichen nicht. Bilder und Videos dürfen unterstützen, ersetzen aber das Gespräch nicht.
- Eine Eins-zu-eins-Übersetzung hilft nur begrenzt. Einfache Sprache und Bilder aus dem eigenen Betrieb wirken stärker.
- Vormachen schlägt Vorlesen. Und verstanden ist erst, was die Beschäftigten selbst richtig zeigen können.
- Unterweisung in der eigenen Sprache verändert die Beteiligung, das zeigt die Erfahrung von AST Arbeitssicherheit.
In vielen Produktions- und Logistikbetrieben arbeiten Menschen, die Deutsch kaum oder gar nicht sprechen. Für den Arbeitsschutz ist das keine Randfrage. Eine Unterweisung, die nicht verstanden wurde, hat formal stattgefunden und praktisch nicht.
Dieser Beitrag stützt sich auf zwei Stimmen: den Beitrag von Dr. Hannes Patzke in BGN Akzente, dem Magazin der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe, und die Erfahrung von AST Arbeitssicherheit, einem Ingenieurbüro und einer Bildungsstätte für Arbeits- und Gesundheitsschutz, die Unterweisungen auch in der Muttersprache der Beschäftigten durchführt.
Was das Arbeitsschutzrecht verlangt
Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Beschäftigten ausreichend und angemessen zu unterweisen, mit Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf ihren Arbeitsplatz ausgerichtet sind. Die Gefahrstoffverordnung verlangt in § 14 ausdrücklich, dass die Betriebsanweisung „in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache“ zugänglich gemacht wird.
Patzke ordnet das in „Trotz Sprachbarrieren sicher arbeiten“ ein: Unterweisungen und Betriebsanweisungen müssen nicht zwangsläufig in der Muttersprache erfolgen, aber verständlich sein. Wenn ausgeprägte Verständigungsprobleme zu einer Gefährdung führen können, ist das nach seiner Darstellung als unzureichende Qualifikation im Sinne des § 5 Arbeitsschutzgesetz zu betrachten, also Teil der Gefährdungsbeurteilung. Zu den Mitteln schreibt er:
„Ist eine sprachliche Verständigung nicht ausreichend möglich, lassen sich andere Medien wie Bilder und Videos zur Unterstützung einsetzen. Nicht ausreichend ist dagegen, den Betroffenen lediglich Unterlagen zum Selbststudium zu geben."
Dr. Hannes PatzkeAutor in BGN Akzente, dem Magazin der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und GastgewerbeQuelle: BGN Akzente, „Trotz Sprachbarrieren sicher arbeiten“Wie ernst die Folgen sein können, zeigt das Beispiel, mit dem der Beitrag beginnt: Ein neuer Beschäftigter versteht den Auftrag, ein Silo nur von außen zu prüfen, als Auftrag zur Reinigung, steigt hinein und wird von der Förderschnecke erfasst.
Warum Übersetzen allein nicht reicht
Übersetzungs-Apps und KI haben die Hürde deutlich gesenkt. Patzke beschreibt das ausdrücklich als Fortschritt, warnt aber zugleich:
„Eine schnelle Eins-zu-eins-Übersetzung stellt jedoch nicht zwangsweise einen Nutzen für den Arbeitsschutz dar."
Dr. Hannes PatzkeAutor in BGN Akzente, dem Magazin der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und GastgewerbeQuelle: BGN Akzente, „Trotz Sprachbarrieren sicher arbeiten“Wirksamer ist nach seiner Darstellung eine Betriebsanweisung mit Bildern aus dem eigenen Betrieb und wenigen, kurzen Sätzen in einfacher Sprache. Einfache Sprache verbessert außerdem die Qualität maschineller Übersetzungen: keine Fachbegriffe ohne Not, keine langen zusammengesetzten Substantive, einheitliche Begriffe. Die Wirtschaftskammer Österreich kommt in ihrem Beitrag „Mehrsprachige Teams mit KI im Arbeitsalltag unterstützen“ zur selben Reihenfolge: erst vereinfachen, dann übersetzen, dann die wichtigen Angaben prüfen. Bei Sicherheitsunterweisungen, so die WKO, ersetzt eine KI-Übersetzung weder die Unterweisung noch die Pflicht, sich zu vergewissern, dass sie verstanden wurde.
Was die Unterweisung in der eigenen Sprache verändert
AST Arbeitssicherheit beschreibt in „Arbeitsschutz kennt keine Grenzen“ die Arbeit ihres Sicherheitsingenieurs Nenad Gocevski, der Unterweisungen für Belegschaften aus Serbien, Kroatien und Bosnien-Herzegowina in deren Sprache durchführt. Seine Ausgangslage:
„Auf Baustellen sind die unterschiedlichen Sprachen oftmals ein großes Hindernis, insbesondere bei Mitarbeitenden, die aus Ländern kommen, in denen Arbeitsschutz nicht so stark verankert ist wie in Deutschland."
Nenad GocevskiSicherheitsingenieur bei AST ArbeitssicherheitQuelle: AST Arbeitssicherheit, „Arbeitsschutz kennt keine Grenzen“Nach seiner ersten Unterweisung in der Muttersprache bei einem Spezialbohrunternehmen beschreibt er, was sich verändert hat:
„Die Teilnehmenden waren äußerst aktiv. Sie haben mitgemacht, Fragen gestellt, mitdiskutiert."
Nenad GocevskiSicherheitsingenieur bei AST ArbeitssicherheitQuelle: AST Arbeitssicherheit, „Arbeitsschutz kennt keine Grenzen“Der Geschäftsführer des Kundenunternehmens fasst die Wirkung in einem Satz zusammen:
„Unsere Mitarbeiter setzen den Arbeitsschutz mit Stolz um, weil sie ihn verstehen."
Benjamin KlockGeschäftsführer der Geo Bohrtechnik GmbH, zitiert von AST ArbeitssicherheitQuelle: AST Arbeitssicherheit, „Arbeitsschutz kennt keine Grenzen“Der Punkt reicht über die Sprache hinaus. Wer versteht, kann nachfragen, und wer nachfragt, macht sichtbar, wo die Unterweisung noch nicht angekommen ist. Ein Kopfnicken trotz Unverständnis nennt Patzke ausdrücklich als mögliche Unfallursache.
Vormachen, zeigen lassen, nachbessern
Patzkes Tipps für die Unterweisung selbst lesen sich wie eine Kurzfassung guter Unterweisungsdidaktik: Einzelgespräche bringen in der Regel mehr als Gruppenunterweisungen, das richtige Verhalten wird wann immer möglich vorgemacht statt vorgelesen, und zur Kontrolle zeigen die Beschäftigten den korrekten Ablauf selbst. Besonderes Gewicht verdient das Verhalten im Notfall, weil es auch ohne Dolmetscher funktionieren muss.
Ein Beitrag von FORUM Media aus Österreich nennt dafür den Begriff Check-Back: Die Beschäftigten bestätigen die Anweisung mit eigenen Worten oder durch Vormachen. Bewährt haben sich laut BGN außerdem Patensysteme und zweisprachige Schichtführer, die als Bindeglied zwischen den Sprachen im Betrieb wirken.
Für Arbeitsanweisungen an Maschine und Arbeitsplatz bietet sich hier Clypp an, der Anbieter dieses Blogs. Der Ablauf wird einmal am Arbeitsplatz aufgenommen, die Software erzeugt daraus ein Video mit Schrittfolge und vertont und übersetzt es in über 100 Sprachen. Das Video zeigt den Handgriff, die Sprache trägt nur noch die Erklärung. Die Prüfung einer Übersetzung durch jemanden, der die Sprache spricht, und das Gespräch, in dem die Beschäftigten den Ablauf selbst zeigen, ersetzt es nicht. Mehr zu den rechtlichen Anforderungen im Beitrag Arbeitsanweisungen 2026.
Eine Aufnahme, viele Sprachen, ein Verständnis-Check
Echte Ansichten aus der Clypp-App: wie Sprachfassungen entstehen und aktuell bleiben, wie Beschäftigte ihre Sprache wählen und wie eine Wissensfrage das Verständnis abfragt.





Für die Kontrolle, die Patzke verlangt, bietet Clypp eine zweite Ebene: Die Video-Anweisung wird Teil eines Kurses mit Verständnisfragen, die Beschäftigte in ihrer Sprache beantworten. Das Ergebnis wird dokumentiert, die Qualifikationsmatrix zeigt, wer die Unterweisung abgeschlossen hat und wo sie überfällig ist. Den Ablauf vormachen zu lassen, ersetzt das nicht. Es zeigt aber früh, wo eine Rückfrage nötig ist, auch wenn im Gespräch genickt wurde.
Unterweisung bei Sprachbarrieren
Gefährdungsbeurteilung: Verständigungsprobleme als möglichen Gefährdungsfaktor aufnehmen.
Form und Sprache: einfache Sätze, einheitliche Begriffe, Bilder aus dem eigenen Betrieb, bei Bedarf Video.
Durchführung: vormachen statt vorlesen, lieber einzeln als in der Gruppe, Notfallverhalten besonders üben.
Kontrolle: den Ablauf zeigen lassen, Rückfragen ausdrücklich ermöglichen, Übersetzungen gegenprüfen lassen.
Strukturen: Paten, zweisprachige Schichtführer, eine Liste der Sprachkompetenzen für Erste-Hilfe-Fälle.
Häufige Fragen zu Unterweisung und Sprachbarrieren
Muss eine Unterweisung in der Muttersprache erfolgen?
Nicht zwingend. Verlangt ist eine für die Beschäftigten verständliche Form und Sprache. Ob das ohne Übersetzung gelingt, muss der Arbeitgeber im Einzelfall beurteilen und kontrollieren.
Reicht es, übersetzte Unterlagen auszuhändigen?
Nein. Laut BGN Akzente genügt es nicht, Unterlagen lediglich zum Selbststudium auszugeben. Das Verständnis muss kontrolliert werden.
Darf man KI-Übersetzungen für Unterweisungen nutzen?
Als Unterstützung ja. Sie ersetzen weder die Unterweisung noch die Prüfung, ob sie verstanden wurde. Einfache Ausgangstexte und eine Gegenprüfung durch Sprachkundige erhöhen die Verlässlichkeit.
Welche Rolle spielen Videos?
Sie zeigen Abläufe unabhängig von der Sprache und lassen sich wiederholt ansehen. Sie ergänzen die persönliche Unterweisung, ersetzen sie aber nicht.
Sprachbarrieren lassen sich nicht wegübersetzen, aber deutlich verkleinern: mit einfacher Sprache, Bildern aus dem eigenen Betrieb, Vormachen und der Kontrolle, ob verstanden wurde. Videos tragen den Teil, der sich zeigen lässt. Dafür ist Clypp gebaut: den Ablauf einmal aufnehmen und ihn in der Sprache abrufbar machen, die am Arbeitsplatz gebraucht wird.
Einmal zeigen, in jeder Sprache verstanden.
Wo Worte an Grenzen stoßen, hilft der gezeigte Ablauf. Mit Clypp wird die Arbeitsanweisung am Arbeitsplatz aufgenommen und als Video mit Schrittfolge vertont und übersetzt, damit die persönliche Unterweisung eine gemeinsame Grundlage hat.
- Über 100 Sprachen: Vertonung und Übersetzung aus einer Aufnahme.
- Der Handgriff im Bild: die Sprache trägt nur noch die Erklärung.
- Per QR-Code an der Maschine: in der Sprache, die gebraucht wird.
Clypp ist eine Softwareplattform aus Deutschland für Video-Arbeitsanweisungen. Im Einsatz unter anderem bei RATIONAL, Rosenberger und Elementar.
Die zitierten Stimmen
Dr. Hannes Patzke
Autor in BGN Akzente
Dr. Hannes Patzke ist Autor des zitierten Beitrags in BGN Akzente, dem Magazin der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) aus Mannheim. Die BGN ist die gesetzliche Unfallversicherung für Betriebe der Nahrungsmittelbranche und des Gastgewerbes.
Nenad Gocevski
Sicherheitsingenieur bei AST Arbeitssicherheit
Nenad Gocevski ist Bauingenieur und führt bei AST Arbeitssicherheit Unterweisungen auch in serbo-kroatischer Sprache durch. AST wurde 2003 von Angelika und Matthias Müller als Bildungsstätte und Ingenieurbüro für Arbeits- und Gesundheitsschutz in Blaustein gegründet.
Benjamin Klock
Geschäftsführer der Geo Bohrtechnik GmbH
Benjamin Klock führt gemeinsam mit Jonas Ritter die Geo Bohrtechnik GmbH aus Bermaringen, einen Technologiedienstleister für Spezialtiefbau, Altlastensanierung und Baugrunderkundung. Sein Zitat stammt aus dem Beitrag von AST Arbeitssicherheit.
Quellen
- Dr. Hannes Patzke, BGN Akzente, „Trotz Sprachbarrieren sicher arbeiten“, 21.03.2024.
- AST Arbeitssicherheit, „Arbeitsschutz kennt keine Grenzen“, Presseinformation, 29.05.2025.
- Arbeitsschutzgesetz, § 12 Unterweisung, abgerufen am 11.10.2026.
- Gefahrstoffverordnung, § 14 Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten, abgerufen am 11.10.2026.
- Wirtschaftskammer Österreich, „Mehrsprachige Teams mit KI im Arbeitsalltag unterstützen“, abgerufen am 11.10.2026.
- FORUM Media, „Arbeitsschutz in interkulturellen Teams“, 06.07.2026.
Entwurf, Stand 11. Oktober 2026. Alle Zitate wurden an der Originalquelle geprüft, die Rechtsgrundlagen auf gesetze-im-internet.de. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.

